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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierklinik Neusiedl am See

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Behandlungen, die in der Tierklinik erbracht werden. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennt der Tierhalter bzw. Auftraggeber diese AGB an.

2. Vertragsabschluss
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald ein Tier zur Untersuchung oder Behandlung in der Tierklinik vorgestellt wird – unabhängig davon, ob dies mündlich, telefonisch oder schriftlich vereinbart wurde.

3. Leistungen der Tierklinik
Die Tierklinik erbringt ihre Leistungen nach den aktuellen veterinärmedizinischen Standards und den gesetzlichen Vorschriften. Ein konkreter Behandlungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden.

4. Mitwirkungspflichten des Tierhalters
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle relevanten Informationen zum Gesundheitszustand des Tieres vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Zudem hat er die Anweisungen des Klinikpersonals zu befolgen.

5. Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der aktuellen Fassung.

  • Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.

  • Die Tierklinik behält sich vor, Vorschüsse oder Vorauszahlungen zu verlangen.

  • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet werden.

6. Notfälle und stationäre Aufnahme
In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Notdienstzuschlag gemäß den Vorgaben der Tierärztekammer verrechnet.

In akuten Notfällen behält sich die Tierklinik vor, notwendige diagnostische und therapeutische Maßnahmen auch ohne vorherige Zustimmung des Tierhalters durchzuführen, sofern dies im Interesse des Tieres dringend erforderlich ist.

Bei stationärer Aufnahme erklärt sich der Tierhalter mit den erforderlichen Pflege- und Behandlungsmaßnahmen einverstanden.

7. Haftung
Die Tierklinik haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für den Verlust oder das Entlaufen eines Tieres wird keine Haftung übernommen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Aufbewahrung und Herausgabe von Tieren
Tiere, die nach Abschluss der Behandlung nicht abgeholt werden, können nach angemessener Frist auf Kosten des Tierhalters anderweitig untergebracht werden.
Die Tierklinik ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, bis offene Forderungen beglichen sind.

9. Terminvereinbarung, Onlinebuchung und Ausfallregelung

Bei der Vereinbarung von Terminen – insbesondere über unsere Onlinebuchung – wird für Ihr Tier eine feste Behandlungszeit reserviert.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, damit wir die Zeit anderen Patienten zur Verfügung stellen können.

Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein angemessenes Ausfallhonorar zu verrechnen. Dieses richtet sich nach der eingeplanten Behandlungszeit bzw. Leistung gemäß der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Wir bitten um Ihr Verständnis, da kurzfristig freigewordene Termine oft nicht neu vergeben werden können.

10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Sitz der Tierklinik, sofern gesetzlich zulässig.